Bauberatung

Hier gelangen Sie zur Landesbauordnung NRW
In der Bauberatung erhalten sie Auskunft über die planungsrechtlichen Grundlagen eines Grundstückes.
Bei Fragen hierzu wenden sich Interessierte zu den üblichen Öffnungszeiten an die Bauberatung.
Sprechzeiten:
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die meist gestellte Frage, "darf ich hier bauen?" und in welcher Weise, kann hier anhand von Kartenmaterial erfragt werden.
Sie können Einblicke in Bebauungspläne und Satzungen nehmen, die für einige Grundstücke die zulässige Bebauung regeln. Sie erhalten aber auch Auskünfte über den bebauten Innenbereich und den unbebauten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dem, sogenannten "Außenbereich".
Sie erhalten hier u.a. eine erste Einschätzung über die Art der zulässigen Nutzungen bei bestehenden Gebäuden (Nutzungsänderungen z. B. von einer Wohnung in eine Arztpraxis etc.).
Die Auskünfte erfolgen i. d. R. auf Grundlage der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen der Stadt Arnsberg.
Aus rechtlichen Gründen ist von formlosen schriftlichen Anfragen abzusehen, da diese rechtssicher nur über eine formelle Bauvoranfrage bzw. einem Bauantrag geprüft und beantwortet werden können. In der Bauberatung werden die grundsätzlich geltenden planungsrechtlichen Gegebenheiten darlegt.
Hinweis: Die ausschließlich mündlichen Auskünfte in der Bauberatung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Baugenehmigungsverfahren
Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) wird in aller Regel eine Baugenehmigung nach § 64 und/oder 65 BauO NRW benötigt.
Die Beseitigung von Gebäuden ist nach § 62 BauO NRW u.a. für freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 nicht genehmigungsbedürftig. Nähere Angaben sind unter § 62 (3) BauO NRW zu finden.
- Einfachte Genehmigungsverfahren gem. § 64 BauO NRW
- Genehmigungsverfahren für Sonderbauten gem. § 65 BauO NRW (z.B. Schulen, Krankenhäuser)
- Vorbescheid
- Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW (z.B. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3)
- Abgeschlossenheit (Bescheinigung für "in sich abgeschlossene Wohnungen")
- Veranstaltungen
- Nutzungsänderungen (z.B. von einer Wohnung in eine Arztpraxis)
- Werbeanlagen
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauauftrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind oder eine u.U. notwendige Bauvorlageberechtigung nicht nachgewiesen werden kann.
Art und Umfang der einem Bauantrag beizufügenden Unterlagen (Bauvorlagen) sind abhängig von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens und dem zum Tragen kommenden Genehmigungsverfahren. Nähere Regelungen trifft dazu die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO).
In nahezu allen Fällen ist es vorgeschrieben, einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt) mit der Erstellung der Bauvorlagen zu beauftragen.
Formulare
Bauantrag
Bauantrag - Werbeanlage
Bauantrag - Sonderbau
Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Antrag auf Vorbescheid
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung Gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Berechnung der GRZ/GFZ (BauNVO 1990)
Befreiungsantrag nach § 31 BauGB
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Vorlage in der Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018
Erhebungsbögen für Baugenehmigungen und Abbrüche (Abgang)
Antrag auf Eintragung einer Baulast
Antrag auf Löschung einer Baulast
Antrag auf Grundstücksteilung
Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Angaben zur Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz