Baulastenverzeichnis

Bei der Durchführung von Bauvorhaben ist zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften häufig die Eintragung einer Baulast erforderlich.
Eine Baulast sichert öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse soweit sich diese nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Das Baulastenverzeichnis wird grundstücksbezogen geführt. Baulasten können nur begründet oder gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung NRW dadurch nicht verletzt werden.
Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat der jeweilige Eigentümer sowie auch Personen, die ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufabsicht) vorweisen können.
50,00 € - 150 € bei Belastung des Grundstücks
30,00 € bei Nichtbelastung des Grundstücks
Eintragung in das Baulastenverzeichnis:
auf Anfrage
Schriftlicher Antrag unter Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks
Baulasteintragung:
Antrag auf Baulasteintragung und mind. 2 amtliche Lagepläne, erstellt von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Eine Baulast sichert öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse soweit sich diese nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Das Baulastenverzeichnis wird grundstücksbezogen geführt. Baulasten können nur begründet oder gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung NRW dadurch nicht verletzt werden.
Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat der jeweilige Eigentümer sowie auch Personen, die ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufabsicht) vorweisen können.
Kosten
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:50,00 € - 150 € bei Belastung des Grundstücks
30,00 € bei Nichtbelastung des Grundstücks
Eintragung in das Baulastenverzeichnis:
auf Anfrage
Notwendige Unterlagen
Auskunft:Schriftlicher Antrag unter Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks
Baulasteintragung:
Antrag auf Baulasteintragung und mind. 2 amtliche Lagepläne, erstellt von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur