Amtliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Arnsberg wurden bislang gemäß der Hauptsatzung in den in Arnsberg erscheinenden Tageszeitungen „Westfalenpost“ und „Westfälische Rundschau“ sowie im Internet vollzogen.
Aufgrund einer Änderung der Bekanntmachungsverordnung hat der Rat der Stadt Arnsberg eine Änderung der Hauptsatzung dahingehend beschlossen, dass öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet (www.arnsberg.de/amtliche-bekanntmachungen) vollzogen werden, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Damit ist eine rechtlich vorgeschriebene Bekanntmachung mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das digitalisierte Dokument online verfügbar ist.
In den o.g. Tageszeitungen kann auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hingewiesen werden.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Arnsberg nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden zusätzlich in den in Arnsberg erscheinenden Tageszeitungen "Westfalenpost" und "Westfälische Rundschau" vollzogen.
Das Datum bezeichnet jeweils den Tag der Bereitstellung der amtlichen Bekanntmachung auf www.arnsberg.de.