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Abfallwirtschaft der Stadt Arnsberg gibt Tipps zur Vorbeugung
Arnsberg.. Der heftige Wintereinbruch mit Temperaturen von bis zu Minus 18 Grad hat in einigen Fällen die Abfällen in den Sammelgefäßen festfrieren lassen. Die Abfallberatung der Stadt Arnsberg gibt ein paar Tipps zur Vorbeugung.
https://www.arnsberg.de/abfall/Wegen der aktuell anhaltenden extremen Kälte kommt es teilweise vor, dass durch die Minusgrade feuchte Inhaltsstoffe schnell an den Innenwänden der Abfallbehälter festfrieren, so dass diese nicht ordnungsgemäß bzw. teilweise gar nicht geleert werden können. Beim Leerungsvorgang im Abfallsammelfahrzeug kann der Behälter etwa zwei bis drei Mal in der Schüttung „nachgeschlagen“ werden. Ein Inhalt der danach noch in der Tonne verbleibt ist entweder festgefroren oder verdichtet und kann somit nicht entsorgt werden.
Nachfahren nur halb geleerter Tonnen nicht möglich
Ein Nachfahren am nächsten Tag ist oft aus personellen und/oder organisatorischen Gründen nicht möglich. Das Fahrzeug befindet sich dann meistens in einem anderen Revier. Die Touren der Abfallwirtschaft sind bereits für das ganze Kalenderjahr durchgeplant. Satzungsrechtlich besteht kein Anspruch auf Entleerung von Abfallbehältern mit festgefrorenem Inhalt. Dieser Umstand gilt dann als höhere Gewalt.
Tipps zur Vorbeugung
Mit folgenden vorbeugenden Maßnahmen, kann das Festfrieren des Behälterinhalts verhindert, bzw. verringert werden:
- Abfallbehälter möglichst an einen vor starkem Frost geschützten Ort stellen (nahe an der Hauswand, unter ein Dach oder in eine Garage/einen Schuppen)
- Boden des Abfallbehälters mit Zeitungspapier oder Pappe auslegen
- Biotonne: nasse oder feuchte Abfälle vor Einwurf in den Abfallbehälter in Papier einwickeln
- Restmülltonne: nasse oder feuchte Abfälle vor Einwurf in den Abfallbehälter in Plastiktüte / Müllsack einpacken
- Abfall nicht in die Behälter pressen
- Deckel des Abfallbehälters vollkommen geschlossen halten
- Abfall unmittelbar vor dem Entleerungstermin auflockern (z.B. mit Garten-Werkzeug)
Möglich ist – insofern es wärmere Temperaturen zulassen - nach eigener Lockerung des Abfalls die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Sonderleerung vor dem nächsten regelmäßigen Abfuhrtermin. Die gebührenpflichtige Sonderleerung kann schriftlich oder per E-Mail bei den Technischen Diensten Arnsberg, Hüttenstraße 19, 59759 Arnsberg, Abfallwirtschaft, angefordert werden. E-Mail: „email hidden; JavaScript is required“
Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft Stadt Arnsberg unter https://www.arnsberg.de/abfall/
Pressekontakt: Frank Albrecht, Pressestelle Stadt Arnsberg, Tel. 02932 / 201 1477
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