Wortlaut des Erlasses

 

Vergebene Aufträge

Zur Beschleunigung von Investitionen hat das Land Nordrhein-Westfalen das Vergaberecht vereinfacht. Im Zeitraum vom 3. Februar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 können Liefer- und Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen freihändig vergeben oder beschränkt ausgeschrieben werden.

An dieser Stelle veröffentlicht die Stadt Arnsberg die freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreiben gemäß der Ziffer 1.4 des Erlasses:

aus dem Bereich "Bildung"

aus dem Bereich "Immobilienbewirtschaftung"

aus dem Bereich "Stadtentwicklung"

aus dem Bereich der Stadtwerke

aus dem Bereich "Umwelt"