Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Bei der Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot) müssen bestimmte Unterlagen von den Brautleuten vorgelegt werden.

1. Beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, beide noch nicht verheiratet gewesen:
  • Personalausweis oder Reisepass von beiden
  • Eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
    (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt für eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro).   
    Sollten Sie im Arnsberger Stadtgebiet geboren sein, so müssen Sie sich nicht um die 
    Beschaffung kümmern, da wir dann Ihr Geburtsregister vorliegen haben.
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde = Meldeamt).
    Sollten Sie in Arnsberg gemeldet sein, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht, da wir 
    Zugriff auf die Meldedaten der Arnsberger Einwohner haben. Sollten Sie lediglich in
    Arnsberg einen Nebenwohnsitz haben, benötigen wir aber zusätzlich noch die
    Aufenthaltsbescheinigung der Hauptwohnsitzbehörde

2. Beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, einer oder beide bereits verheiratet
    gewesen
:
  • Die gleichen Unterlagen, die schon unter Punkt 1. aufgeführt sind.
  • Eine aktuelle Eheurkunde bzw. beglaubigte Ablichtung des Familienbuches alter Art der Vorehe (erhalten sie bei dem Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde).
    Wurde die Ehe in Arnsberg geschlossen, haben wir das Familienbuch der Vorehe hier vorliegen. Dann müssen Sie sich um die Besorgung dieses Dokuments nicht kümmern
  • Je nach Auflösungsart der Vorehe: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners (sollte der Sterbefall beim Standesamt Arnsberg beurkundet sein, liegt uns der Sterbeeintrag vor; dann müssen Sie sich nicht um die Ausstellung einer Urkunde kümmern.

3. Gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder schon vorhanden
  • die gleichen Unterlagen, die schon unter Punkt 1 aufgeführt sind.
  • Eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters des Kindes (erhalten Sie beim Geburtsstandesamt des Kindes).
    Ist das Kind in Arnsberg geboren, haben wir das Geburtsregister hier vor Ort;
    Sie müssen sich dann nicht mehr um die Ausstellung bemühen
  • Falls der Vater noch nicht in die Geburtsurkunde eingetragen ist, ist die Vorlage der Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen:
  • eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen - eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 

Zur Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, dass Sie vorab telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung dauert je nach Einzelfall 30 Minuten bis 1 Stunde 30 Minuten.