Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit August 2001 „JA“ zueinander sagen = eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit dem 01.10.2001 sind dafür nun in Nordrhein-Westfalen die Standesämter zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der beide Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen oder eine/r von Ihnen, den Hauptwohnsitz oder zumindest einen Nebenwohnsitz angemeldet hat.

Die Lebenspartnerschaft schließen können Sie natürlich dann in jedem Standesamt in Deutschland.
Wenn Sie bei uns in Arnsberg wohnhaft sind, aber nicht hier die Lebenspartnerschaft begründen wollen, schicken wir die Unterlagen zum Wunschstandesamt und ermächtigen dort den Standesbeamten/die Standesbeamtin die Lebenspartnerschaft zu schließen.

Alle wichtigen Fragen werden unter den Rubriken beantwortet, die die Eheschließung betreffen = erforderliche Unterlagen, Trauorte, Anmeldung der Eheschließung (hier wäre es Anmeldung der Lebenspartnerschaft, Kosten).

Fragen zur Anmeldung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft beantworten wir Ihnen gerne.