Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes
Stadt Arnsberg hat Konzept überarbeitet
Im Jahr 2000 wurde das Einzelhandelskonzept und einige Jahre später das Nahversorgungskonzept für Arnsberg durch den Rat beschlossen. Seitdem orientieren sich die einzelhandelsbezogenen Entscheidungen und Planungen an diesem Rahmenplan. Großflächige Vorhaben außerhalb der Zentren werden im Sinne der Zentrenstärkung und verbrauchernahen Versorgung einer kritischen Prüfung hinsichtlich ihrer Auswirkungen unterzogen. Die Funktionsteilungen der Zentren untereinander und die zentralen Geschäftsbereiche konnten in diesen Jahren gleichzeitig weiter ausgebaut und gestärkt werden.
Mit der Novellierung des Landesentwicklungsprogramms (pdf, 50 KB) im letzten Jahr hat das Land NRW die Städte und Gemeinden verpflichtet, sogenannte "Zentrale Versorgungsbereiche" (ZVB) räumlich konkret festzulegen. Die ZVB sollen als Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren räumlich und funktional festgelegt werden. Kerngebiete und Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten dürfen zukünftig nur noch in diesen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden.
Die den Aussagen des Einzelhandelskonzeptes 2000 zugrunde liegenden Betriebserhebungen und Haushaltsbefragungen sind fast 10 Jahre alt und somit nicht mehr aktuell genug, um hieraus abgeleitet die Abgrenzung der ZVB vornehmen zu können.
Aus diesen Gründen war eine Aktualisierung und Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes erforderlich.
In einem ersten Schritt wurden in den Sommermonaten 2008 Daten zu Sortimenten und zur Verkaufsflächengröße der Einzelhandelsbetriebe im gesamten Stadtgebiet erhoben. Weiterhin fand eine telefonische Befragung von Haushalten in Arnsberg und in benachbarten Gemeinden zu Einkaufsorten sowie den Stärken und Schwächen des Einkaufsangebotes statt.
Im Rahmen einer gut besuchten 1. Informationsveranstaltung wurden am 25. November 2008 diese ersten Ergebnisse durch das Büro Junker und Kruse der Öffentlichkeit präsentiert. Die dort vorgestellten Informationen können Sie hier einsehen.
Abgeleitet aus der Angebots- und Nachfrageanalyse wurden die Umsätze und die Zentralitäten des Einzelhandels in Arnsberg ermittelt. Hieraus wurden dann die Ziele und Leitlinien für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung abgeleitet und ein Entwurf zur Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche erarbeitet. Diese Ergebnisse, die im Rahmen einer 2. Informationsveranstaltung am 22. April 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um vorläufige Ergebnisse handelt (Bearbeitungsstand März 2009), die sich im Projektverlauf verändert haben.
Öffentliche Auslegung der Zentralen Versorgungsbereiche
Die parlamentarischen Gremien haben im Januar 2009 ihre Beratungen zur Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aufgenommen und im März den Beschluss zur Offenlegung analog §§ 3 ff BauGB des Entwurfs zur Abgrenzung und der Begründung der Zentralen Versorgungsbereiche gefasst. Die Offenlegung erfolgte im Mai/ Juni 2009.
Beschluss des neuaufgestellten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Nach Vorberatungen in den parlamentarischen Gremien hat der Rat der Stadt Arnsberg am 18.02.2010 der Abwägung der vorgetragenen Anregungen zur Abgrenzung der "Zentralen Versorungsbereiche" zugestimmt und das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen, sowie die Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche.
Die Abgrenzungen der Zentralen Versorgungsbereiche sind in den Flächennutzungsplan übertragen worden, der in gleicher Sitzung ebenfalls durch den Rat beschlossen wurde. Dieser wird nun der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Mit Veröffentlichung (Bekanntmachung) wird der FNP dann wirksam.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept und die Abgrenzung der "Zentralen Versorgungsbereiche" (pdf, 4.700 KB) können Sie hier einsehen.







