Selbsthilfeförderung

Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V wird ab dem 1. Januar 2008 zusätzlich zur kassenindividuellen Selbsthilfeförderung eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung eingeführt.

Demnach sind von den Krankenkassen und ihren Verbänden mindestens 50 % der jährlichen Fördermittel für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung bereitzustellen. Die übrigen maximalen 50 % verbleiben den Krankenkassen für die krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung. 

Die Umsetzung des § 20c SGB V und damit die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe erfolgt über diese beiden Förderstränge. Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wurden auf allen Förderebenen sogenannte „Förderpools“ eingerichtet.  

Grundsätzlich gilt zu sagen, dass die bisherigen gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkasse zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung 11. Mai 2006 fortgelten.

 

Fördermöglichkeiten:

 

1.       Gemeinschaftsmittel 

Sie bilden das regionale Förderbudget (Förderpool). Diese Gemeinschaftsmittel werden ausschließlich für die pauschale Förderung verwendet.

2.       Kassenindividuelle Mittel 

Der Gemeinschaftstopf kann durch kassenindividuelle Mittel aufgestockt werden. Dies ist die freiwillige Entscheidung der einzelnen Kassen.

3.       Kassenindividuelle Mittel für gemeinsame Projektförderung 

Die Krankenkassen vor Ort können entscheiden, ob sie auch gemeinsam Projekte finanzieren wollen.

4.       Kassenindividuelle Mittel für Projektförderung  

Die Krankenkassen vor Ort können kassenindividuelle Mittel für die Förderung von Selbsthilfeprojekten einsetzen. Hier sind die Anträge bei den einzelnen Krankenkassen vor Ort zu stellen.

 

 

WICHTIG: 

Die Federführung für das Jahr 2012 für die regionale kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach § 20c SGB V hat für den Hochsauerlandkreis der:

 Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V.

Frau Bärbel Brünger

Kampstr. 42

44137 Dortmund

Telefonnummer 0173 7383758                                                                                                                                                    

Mail:baerbel.bruenger@vdek.com

 

Hier sind die Anträge zur Pauschalförderung der einzelnen Gruppen zu stellen.

 

ACHTUNG:

Die Frist für die Einreichung der Förderanträge ist der 31. März 2012!!!

 

Anträge/Downloads:

 

 

 

 

 

Hier finden Sie Anleitungshilfen zur Beantragung von Fördermitteln für Ihre Selbsthilfegruppe und viele hilfreiche, aktuelle Informationen rund um das Thema Selbsthilfegruppenförderung:

www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de

Förderung für die Gruppen des Stadtgebietes Arnsberg

Da die Stadt Arnsberg die ortsansässigen Selbsthilfegruppen finanziell fördert, erhalten Sie hier die

sowie den dazu notwendigen