Wie ist der rechtliche Hintergrund?

Es handelt sich um Leistungen nach den §§ 27 und 33 des Sozialgesetzbuches VIII.

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist nicht zu verwechseln mit einer Adoption. Die elterliche Sorge für ein Pflegekind behalten in der Regel die Herkunftseltern oder sie wird durch einen Vormund bzw. Pfleger wahrgenommen. Das können auch Pflegeeltern sein.

Wie unterstützen wir Pflegepersonen?

Der Pflegekinderdienst hilft Ihnen bei der Entscheidung, ein Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, ...