Tagespflegeperson. Voraussetzungen:

  • Sie müssen fachlich und persönlich geeignet sein.
  • Sie müssen gesundheitlich fit sein.
  • Sie dürfen nicht vorbestraft sein.
  • Sie sind volljährig.
  • Sie können einen Schulabschluss vorweisen.

Pflegeerlaubnis

Wer fremde Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen
Entgelt betreuen will, braucht eine Pflegeerlaubnis.