Tagespflegeperson. Voraussetzungen:
- Sie müssen fachlich und persönlich geeignet sein.
- Sie müssen gesundheitlich fit sein.
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein.
- Sie sind volljährig.
- Sie können einen Schulabschluss vorweisen.
Pflegeerlaubnis
Wer fremde Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen
Entgelt betreuen will, braucht eine Pflegeerlaubnis.
Entgelt betreuen will, braucht eine Pflegeerlaubnis.







