Pflegeerlaubnis
Wer fremde Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will, braucht eine Pflegeerlaubnis (§43 SGB VIII). Die Erlaubnis wird von der Fachstelle Kindertagespflege erteilt. Hierzu sind Einzelgespräche sowie Hausbesuche erforderlich. Ihre persönliche und fachliche Geeignetheit wird überprüft.







