Kindergartenbeiträge in der Stadt Arnsberg

Der Rat hat für die Zeit ab 01.08.2012 neue Kindergartenbeiträge beschlossen

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Aus den nachstehenden Tabellen können Sie die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen ersehen. Diese sind gültig ab 1. August 2012 bis 31. Juli 2013.

Die bis 31. Juli 2012 gültigen Beiträge finden Sie hier.

Ab dem 01.08.2013 erhöhen sich die Elternbeiträge jährlich um 1,5 % aufgerundet auf volle Euro.

Der Elternbeitrag muss, so schreibt es das Gesetz vor, sozial gestaffelt sein.
Er ist seit dem 1. Januar 2006 steuerlich absetzbar.

Die für die jeweilige Tageseinrichtung für Kinder zuständige Ansprechpartnerin für den Bereich Elternbeiträge finden Sie hier.

Monatliche Kindergartenbeiträge*) für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht ab 01.08.2012

Kinder von drei Jahren bis zur Schulpflicht
und einem Brutto-Jahreseinkommen  

Buchungszeit
25 Stunden die Woche

Buchungszeit
35 Stunden die Woche

Buchungszeit
45 Stunden die Woche

 bis 12.271,00 €

   0,00 €

   0,00 €

  26,00 €

 bis 24.542,00 €

 30,00 €

 42,00 €

 67,00 €

 bis 36.813,00 €

 46,00 €

 61,00 €

 95,00 €

 bis 49.084,00 €

 74,00 €

 96,00 €

 156,00 €

 bis 61.355,00 €

 103,00 €

 140,00 €

 221,00 €

 über 61.355,00 €

 130,00 €

 179,00 €

 275,00 €

*) Bei den Elternbeiträgen handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist.
Angegeben sind diese monatlichen Teilbeträge.

Monatliche Kindergartenbeiträge*) für Kinder bis 3 Jahre ab 01.08.2012

    Kinder 0 - 3 Jahren und einem
Brutto-Jahreseinkommen

Buchungszeit
25 Stunden die Woche

Buchungszeit
35 Stunden die Woche

Buchungszeit
45 Stunden die Woche

 bis 12.271,00 €

 16,00 €

 22,00 €

 42,00 €

 bis 24.542,00 €

 73,00 €

 94,00 €

 126,00 €

 bis 36.813,00 €

 132,00 €

 171,00 €

 207,00 €

 bis 49.084,00 €

 186,00 €

 242,00 €

 310,00 €

 bis 61.355,00 €

 244,00 €

 314,00 €

 413,00 €

 über 61.355,00 €

 275,00 €

 352,00 €

 454,00 €

*) Bei den Elternbeiträgen handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist.
Angegeben sind diese monatlichen Teilbeträge.

Erläuterungen zu den Kindergartenbeiträgen

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Kinder, die in der Zeit vom 01.08. bis zum 01.11. des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, gelten bereits ab Beginn des Kindergartenjahres als Dreijährige. Für diese Kinder ist daher vom Beginn des Kindergartenjahres an lediglich der (geringere) Beitrag für Kinder über drei Jahren zu zahlen.
Für Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres erstmals in eine Einrichtung aufgenommen werden, ist ebenfalls der Beitrag für Kinder über drei Jahren zu zahlen, wenn sie im Aufnahmemonat das dritte Lebensjahr vollenden. 

Für Kinder, die nach dem 01.11. des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden und in den Monaten davor aufgenommen werden, ist zunächst der Beitrag für Kinder unter drei Jahren zu zahlen.
Eine Reduzierung auf den Beitrag für Kinder über drei Jahren erfolgt später ab dem auf die Vollendung des dritten Lebensjahres folgenden Monat. So ist z. B. für Kinder, die am 01. Februar aufgenommen werden, aber erst im März das dritte Lebensjahr vollenden für Februar und März der Beitrag für Kinder unter drei Jahren zu zahlen.

Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder, wird nur für ein Kind ein Elternbeitrag erhoben. Ergeben sich bei Geschwisterkindern nach der Elternbeitragstabelle aufgrund des Betreuungsumfanges bzw. der Betreuungsart unterschiedlich hohe Elternbeiträge, so ist der Beitrag für das umfangreichste Leistungsangebot - d. h. der höhere Beitrag - zu zahlen. So wäre z. B. für ein Kind unter drei Jahren der (höhere) Beitrag zu zahlen; das Geschwisterkind für das der (geringere) Beitrag für Kinder über drei Jahren zu zahlen wäre, wäre beitragsfrei.

Änderungen des Elternbeitrages z. B. durch eine Änderung des Kindesalters oder durch eine Einkommensänderung der Eltern werden vom ersten Tag des nächsten Monats an wirksam.

Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage von jährlich vorzulegenden Einkommensnachweisen. Veränderungen im laufenden Jahr sind mitzuteilen.

Maßgeblich für die Festsetzung des Beitrages ist das Einkommen im Jahr der Beitragspflicht, da es sich bei den Elternbeiträgen um einen in monatlichen Teilbeträgen zu leistenden Jahresbeitrag handelt.

Wer nach eigener Einschätzung den Höchstbetrag zahlt, muss keine Einkommensbelege vorlegen.

Alle Eltern erhalten auf der Grundlage der vorgelegten Einkommensnachweise einen Bescheid über die zu entrichtenden Beiträge.

Familien, für die der Kindergartenbeitrag eine unzumutbare finanzielle Härte darstellt, können eine Reduzierung des Elternbeitrages bei der Stadt Arnsberg, Fachdienst Kindertagesbetreuung, beantragen.

Sofern ein Mittagessen vom Kindergarten zur Verfügung gestellt wird, sind diese Kosten zusätzlich direkt an die Träger der Einrichtungen zu zahlen.

Kindergartenbeiträge sind seit dem 1. Januar 2006 steuerlich absetzbar. 

Ermäßigungsantrag