Bildungspaket - Leistungen
Bildungs- und Teilhabepaket
Wer hat einen Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Kinderzuschlag, Leistungen gem. §2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld sind haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Verschiedene Altersgrenzen sind zu beachten.Welche Leistungen gibt es?
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Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Die tatsächlichen Kosten können i.d.R. übernommen werden. Ein Taschengeld wird nicht gezahlt.
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Schulbedarf
Für notwendige Schulmaterialien, wie z.B. Schulranzen, Sportkleidung, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien werden Pauschalen gewährt. Zum 01.02. eines jeden Jahres werden 30€ und zum 01.08. eines jeden Jahres 70€ direkt an den Antragsteller überwiesen. Leistungsberechtigte von Grundsicherungsleistungen können i.d.R. erstmals zum 01.08. diese Leistung erhalten, da für das Schuljahr 2010/2011 zum 01.08.2010 der Gesamtbetrag von 100€ gezahlt wurde. -
Schülerbeförderungskosten
Diese Kosten können übernommen werden, sofern sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderen Stellen übernommen werden. -
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, können die Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung übernommen werden. -
Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten können die Kosten zum Teil übernommen werden. I.d.R. ist ein Eigenanteil von 1€ selbst zu zahlen. -
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Es können Kosten in Höhe von maximal 10€ monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote erstattet werden, damit Kinder und Jugendliche mitmachenn können.
Schülerinnen und Schüler erhalten Leistungen, sofern Sie noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Schulbedarf und Schülerbeförderungskosten werden direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Die anderen Leistungen werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet.Was müssen Sie tun, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können?
Für alle Leistungen ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Lediglich der Schulbedarf von Grundsicherungsberechtigten wird mit den laufenden Geldleistungen ausgezahlt.Den ausgefüllten Antrag können Sie zusenden, in jedem Stadtbüro der Stadt Arnsberg oder in der Infostelle des Jobcenters im Rathaus abgeben.
Besonderheit für Bezieher von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag
Derzeit fehlen noch gesetzliche Bestimmungen, damit von hier über Ihren Antrag entschieden werden kann. Der Gesetzgeber wird die Voraussetzungen aber in Kürze schaffen.>>> Informationen zum Themenbereich "Wohngeld"
Besonderheit für Grundsicherungsempfänger
Sofern der Antrag bis zum 30.06.2011 vorliegt, kann eine rückwirkende Gewährung der Leistungen ab 01.01.2011 erfolgen.Weitere Informationen finden Sie hier:
.nformationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales .Videos des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales







