Grundsicherung für Arbeitssuchende

Sie sind zwischen 15 und 65 Jahre alt, sind erwerbsfähig und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen und Vermögen sicherstellen? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Erstantrag stellen
Den Antrag erhalten Sie in der Infostelle des Job-Centers. Diese finden Sie im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg. Anträge sind zusätzlich erhältlich in jedem Stadtbüro oder unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html 

Den Antrag können Sie während der Öffnungszeiten der Infostelle dort wieder abgeben. Es wird dann mit Ihnen gemeinsam der Antrag besprochen.

Leistungen
Umfassende Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II, über Ihre Rechte und Pflichten im Leistungsbezug finden Sie auf der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten SGB II Plattform.

Arbeit finden und arbeiten wollen
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie alles tun, um Ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten. Hierbei ist grundsätzlich jede legale Arbeit an jedem Ort zumutbar.

Maßnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit
In Kooperation mit Trägern und externen Bildungseinrichtigungen verfügen wir über eine breite Palette von Maßnahmen und damit Möglichkeiten Ihnen die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Unsere Fallmanager und Arbeitsvermittler gehen individuell auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und den Bedarf eines jeden Einzelnen ein. Dabei werden natürlich die Bedarfe der Arbeitsgeber besonders berücksichtigt.