Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sind Sie nicht erwerbsfähig und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken?
Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Leistungen
Es wird ein Bedarf ermittelt, der sich zusammen setzt aus Regelleistungen, angemessenen Unterkunftskosten und angemessenen Heizkosten sowie Mehrbedarfszuschlägen (z.B. bei allein Erziehenden oder bei kostenaufwändiger Ernährung). Hiervon werden die eigenen Einkünfte abgezogen. Sind sie höher als der errechnete Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung. Sind sie niedriger als der Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Ferner wir dann noch geprüft, ob nicht ausreichend verwertbares Vermögen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts vorhanden ist. Bei der Berechnung werden Freibeträge berücksichtigt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite: http://www.bmas.de/portal/10676/grundsicherung__im__alter__und__bei__erwerbsminderung.html
Anträge
erhalten Sie in der Infostelle des Job-Centers, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg.
Einmalige Beihilfen zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts
Bei der Festsetzung der Regelleistung wurde eine Pauschale eingerechnet, die es ermöglichen soll, eigenverantwortlich zu wirtschaften und Beträge anzusparen um künftige einmalige Bedarfe zu decken.
Es wird daher dringend empfohlen, regelmäßig Beträge anzusparen, um einmalige Bedarfe decken zu können (dies betrifft insbesondere regelmäßige Anschaffungen wie den Kauf von Sommer- und Winterbekleidung, Ersatzbeschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten oder Wohnungsrenovierungen).
Neben den Regelleistungen können zusätzliche Finanzhilfen nur noch in sehr wenigen, im Gesetz festgelegten Fällen gewährt werden. Dies sind Hilfen bei der Erstausstattung einer Wohnung (gilt nicht bei einem Wohnungswechsel), Erstausstattungen für Bekleidung, bei Schwangerschaften und Geburten sowie für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen.
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