Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und ohne Einbindung von außen seine Angelegenheiten für alle Lebensbereiche einschließlich Gesundheitsbelange zu regeln.

In einer Vorsorgevollmacht "sorge" ich für den Fall vor, dass ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung meine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht kann ich nur erteilen, solange ich geschäftsfähig bin und die Tragweite des Inhaltes einer Vollmacht verstehe.

In einer Vorsorgevollmacht benenne ich eine Person meines Vertrauens, die im Falle, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, dieses aufgrund der ausgestellten Vollmacht übernimmt.

Eine Vollmacht sollte auf meine eigene Person – Lebensbereich – zugeschnitten sein und die Bereiche:

  • Vermögenssorge
  • Umgang mit Behörden
  • Gesundheitsfürsorge
  • Rentenangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Öffnen von Post
  • Wohnungsangelegenheiten etc.

beinhalten.

Eine Vorsorgevollmacht kann seit dem 01.07.2005 in der Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg beglaubigt werden. Es wird nur beglaubigt, dass derjenige, der die Vollmacht ausgestellt hat (Vollmachtgeber), eigenhändig seine Unterschrift geleistet hat. Über den Inhalt der Vorsorgevollmacht wird nichts gesagt. Durch eine Beglaubigung soll das Rechtsinstrument der Vorsorgevollmacht gestärkt werden. Die Vollsorgevollmacht gab es aber schon immer und ist auch ohne Beglaubigung rechtsgültig.