Beratung
Verschiedene Punkte müssen in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich angesprochen sein (wie beispielsweise die Befugnis zur Einwilligung in eine das Leben gefährdende Operation), damit die Vertrauensperson auch zu einer Entscheidung berechtigt ist. Ggfl. ist eine rechtliche Beratung angezeigt. Diese wird von Rechtsanwälten und Notaren angeboten.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen in Arnsberg klärt über diesen Themenbereich umfassend auf und berät Sie gerne. Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.
Betreuungsverein
Sozialdienst Katholischer Frauen
Ringlebstraße 10
59821 Arnsberg
Beratungs-, Informations- und Service-Stelle für Ehrenamtliche Betreuungen in Arnsberg
Frau Gabriele Thießen
Telefon 02931 9637614
E-Mail: g.thiessen@skf-arnsberg.de







