Beglaubigung

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Vorsorgevollmachten können von der Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Hierfür fällt lediglich eine einmalige Gebühr von 10,00 Euro an. Dieses stärkt die Dokumente im alltäglichen Rechtsverkehr. Die Betreuungsbehörde kann bescheinigen, dass es sich bei einem vorliegenden Dokument um eins von der unterzeichnenden Person auch tatsächlich unterschriebenes Papier handelt. Allerdings wird nicht die Akzeptanz und Tragweite einer Vollmacht geprüft.

Weiterhin ist es möglich, die Betreuungsbehörde zu ermächtigen, dem zuständigen Amtsgericht - im Falle eines Falles - vor Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung mitzuteilen, dass eine Vollmacht vorliegt oder sogar eine Kopie ihrer Vollmacht zukommen zu lassen. In solchen Fällen kann dann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden, da ja alles geregelt ist.

Unterschriftsbeglaubigung

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  • Verabreden Sie einen Termin mit unserer Verwaltung im Wendepunkt,
    in der Regel zwischen 8.30 und 12.00 Uhr, Telefon 0 29 32 / 201-22 08
  • Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Sofern eine Beratung stattgefunden hat die Bestätigung des Sozialdienst Katholischer Frauen über die Beratung
    • Ihre Vorsorgevollmacht Wichtig: Ohne Unterschrift, denn die wird vor Ort geleistet!!!
    • Einen gültigen Ausweis
    • 10 Euro für Gebühren