"Wenn da niemand mehr ist….." oder "Wenn Kinder einen Vormund brauchen"
SkF und Jugendamt wagen gemeinsam den Einstieg in den ehrenamtlichen Vormundschaftsbereich
Solange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie übernimmt. Im Normalfall sind dies die leiblichen Eltern oder - wenn diese ausfallen - ein Verwandter aus der Familie. Es gibt jedoch immer öfter Fälle, in denen die Eltern oder Elternteile diese Rolle nicht übernehmen können, dürfen oder sogar wollen.
In einem solchen Fall wird vom Gericht ein anderer Erwachsener mit dieser Aufgabe betraut und zum Vormund bestellt. Dieser „Stellvertreter" der Eltern übt dann die elterliche Sorge für das Kind oder den Jugendlichen aus. Der Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen und soll für dessen Wohlergehen sorgen. Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge und Verantwortung aberkannt oder von diesen freiwillig abgegeben, so spricht man einer Pflegschaft. Diese kann dann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z.B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w.
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt, wo der Gesetzgeber zum Schutz der Kinder die Betreuungszahlen deutlich verringert, Kenntnis der persönlichen Situation mit regelmäßigen Besuchen und den persönlichen Kontakt des Vormunds zum Mündel einfordert, kommt die Initiative des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und des Jugendamtes zum richtigen Zeitpunkt.
Bereits seit über 100 Jahren hat sich der SkF Arnsberg-Sundern um den Aufgabenbereich der Vormundschaften in Arnsberg und Umgebung gekümmert. Bereits um 1910 wird die Übernahme von Vormundschaften in seinem Aufgabenspektrum genannt. Bis in die 1990er Jahre wurden von dem anerkannten Verein ehrenamtliche Vormünder gesucht, weitergebildet und in ihrer nicht immer einfachen Aufgabe eng begleitet. Durch die gesellschaftliche Entwicklung bedingt, ist in den letzten Jahrzehnten die Übernahme einer Einzelvormundschaft oder Pflegschaft durch „Ehrenamtliche" stark in den Hintergrund getreten und zurückgegangen. Meist haben „Amtsvormünder" des Jugendamtes oder „Vereinsvormünder" des anerkannten SkF-Vormundschaftsvereins mit hauptberuflichen Mitarbeitern diese Rolle übernommen. Jetzt möchten der SKF und das Jugendamt gemeinsam um neue „Ehrenamtliche Vormünder" werben. „...denn der bei der Einzelvormundschaft viel intensivere und individuellere Kontakt zum Kind oder Jugendlichen kann durch den Amts- oder Vereinsvormund, der sich eben um viele kümmern muss, nicht ersetzt werden", erläutert Christa Tritschel-Schütte, Jugendamtsleiterin er Stadt Arnsberg und begrüßt die SkF-Initiative sehr. „Entscheidend jedoch," fügt Bernhard Padberg, Geschäftsführer des SkF Vormundschaftsvereins hinzu, „ist die Weiterbildung und ständige pädagogische Begleitung der Interessenten. Denn wie wir aus der Erfahrung wissen, benötigen ehrenamtliche Vormünder und Pfleger sowohl Anleitung, eine Austauschmöglichkeit untereinander als auch Beratung und Unterstützung."
Und genau diese Begleit- und Unterstützungsrolle möchte der SkF in Zukunft wieder aufnehmen. Als Mitarbeiterin im Vormundschaftsbereich des SkF hat es Dipl. Sozialpädagogin Christina Hengesbach übernommen, interessierten Erwachsenen Auskunft zu geben und sich um die „zukünftigen" Vormünder und Pfleger zu kümmern. Am 11. Oktober 2011 um 18.30 Uhr findet zunächst ein allgemeiner Informationsabend für Interessierte zum Thema Vormundschaften und Pflegschaften in der Kath. Bildungsstätte in Arnsberg, statt. Anschließend erfolgt für diejenigen, die die Voraussetzungen für die Aufgabe dieses verantwortungsvollen Amtes mitbringen und sich hier intensiver engagieren möchten, ein Einstiegskurs über mehrere Treffen statt.
Anmelden können sich interessierte Erwachsene unter der Tel. Nr. 02932/6398811 oder bei Frau Hengesbach per Mail unter der Adresse c.hengesbach@skf-arnsberg.de.
In einem solchen Fall wird vom Gericht ein anderer Erwachsener mit dieser Aufgabe betraut und zum Vormund bestellt. Dieser „Stellvertreter" der Eltern übt dann die elterliche Sorge für das Kind oder den Jugendlichen aus. Der Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen und soll für dessen Wohlergehen sorgen. Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge und Verantwortung aberkannt oder von diesen freiwillig abgegeben, so spricht man einer Pflegschaft. Diese kann dann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z.B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w.
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt, wo der Gesetzgeber zum Schutz der Kinder die Betreuungszahlen deutlich verringert, Kenntnis der persönlichen Situation mit regelmäßigen Besuchen und den persönlichen Kontakt des Vormunds zum Mündel einfordert, kommt die Initiative des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und des Jugendamtes zum richtigen Zeitpunkt.
Bereits seit über 100 Jahren hat sich der SkF Arnsberg-Sundern um den Aufgabenbereich der Vormundschaften in Arnsberg und Umgebung gekümmert. Bereits um 1910 wird die Übernahme von Vormundschaften in seinem Aufgabenspektrum genannt. Bis in die 1990er Jahre wurden von dem anerkannten Verein ehrenamtliche Vormünder gesucht, weitergebildet und in ihrer nicht immer einfachen Aufgabe eng begleitet. Durch die gesellschaftliche Entwicklung bedingt, ist in den letzten Jahrzehnten die Übernahme einer Einzelvormundschaft oder Pflegschaft durch „Ehrenamtliche" stark in den Hintergrund getreten und zurückgegangen. Meist haben „Amtsvormünder" des Jugendamtes oder „Vereinsvormünder" des anerkannten SkF-Vormundschaftsvereins mit hauptberuflichen Mitarbeitern diese Rolle übernommen. Jetzt möchten der SKF und das Jugendamt gemeinsam um neue „Ehrenamtliche Vormünder" werben. „...denn der bei der Einzelvormundschaft viel intensivere und individuellere Kontakt zum Kind oder Jugendlichen kann durch den Amts- oder Vereinsvormund, der sich eben um viele kümmern muss, nicht ersetzt werden", erläutert Christa Tritschel-Schütte, Jugendamtsleiterin er Stadt Arnsberg und begrüßt die SkF-Initiative sehr. „Entscheidend jedoch," fügt Bernhard Padberg, Geschäftsführer des SkF Vormundschaftsvereins hinzu, „ist die Weiterbildung und ständige pädagogische Begleitung der Interessenten. Denn wie wir aus der Erfahrung wissen, benötigen ehrenamtliche Vormünder und Pfleger sowohl Anleitung, eine Austauschmöglichkeit untereinander als auch Beratung und Unterstützung."
Und genau diese Begleit- und Unterstützungsrolle möchte der SkF in Zukunft wieder aufnehmen. Als Mitarbeiterin im Vormundschaftsbereich des SkF hat es Dipl. Sozialpädagogin Christina Hengesbach übernommen, interessierten Erwachsenen Auskunft zu geben und sich um die „zukünftigen" Vormünder und Pfleger zu kümmern. Am 11. Oktober 2011 um 18.30 Uhr findet zunächst ein allgemeiner Informationsabend für Interessierte zum Thema Vormundschaften und Pflegschaften in der Kath. Bildungsstätte in Arnsberg, statt. Anschließend erfolgt für diejenigen, die die Voraussetzungen für die Aufgabe dieses verantwortungsvollen Amtes mitbringen und sich hier intensiver engagieren möchten, ein Einstiegskurs über mehrere Treffen statt.
Anmelden können sich interessierte Erwachsene unter der Tel. Nr. 02932/6398811 oder bei Frau Hengesbach per Mail unter der Adresse c.hengesbach@skf-arnsberg.de.







