Untere Denkmalbehörde
Denkmäler sind Zeugnisse einer Epoche, die uns heute die Fertigkeiten der damals lebenden Menschen vermitteln. Wichtige Elemente hierbei sind seine noch originalen Bestandteile, die es zu schützen und zu pflegen gilt. Die Stadt Arnsberg als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne in Nordrhein-Westfalen hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre baulichen, städtebaulichen und historischen Zeugnisse nicht zu verwalten, sondern zu gestalten. Denn der Erhalt von Baudenkmälern ist eine zeitgemäße und zukunftsweisende gesellschaftspolitische Aufgabe. Deshalb müssen Fördermittel „gezielt zum Schutz der Altbausubstanz und zur Vermeidung von Brachflächen in der Stadt eingesetzt werden." Dies schlägt sich auch in den Planungen und Strategien der Stadt Arnsberg nieder und findet seinen Ausdruck in bedeutenden Projekten und Initiativen. Hierzu zählt unter anderen die Revitalisierung des ehemaligen Prämonstratenserklosters Wedinghausen, das zu den wichtigsten Ausgangspunkten der Arnsberger Stadtentwicklung zählt. Eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und des gebauten Stadtraumes fand ihre Fortsetzung in dem Projekt „Wiederherstellung der Gebäude und Neuanlage der Gärten im Klassizismusviertel". Die Gärten werden heute, entgegen ihrer ursprünglichen privaten Funktion, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dienen als Ort der Zerstreuung und zur Erholung vom Alltag. Darüber hinaus wurde das Stadtbild an diesem Ort aufgewertet und ein historisches, städtebauliches Erscheinungsbild wieder hergestellt.
Viele weitere öffentliche Projekte im historischen Kontext, aber auch vor allem die zahlreichen Projekte privater, engagierter Bauherren - ohne die eine Stadt nicht funktioniert - tragen zur Aufwertung des Stadtbildes bei. Die Untere Denkmalbehörde begleitet und unterstützt alle diese Aktivitäten im Sinne des Denkmals.
Handlungsgrundlage/Behördenaufbau
Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sind grundsätzlich die Unteren Denkmalbehörden (Gemeinden) für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig. Hier werden die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (0,9 MB) vertreten. Diese beinhalten sowohl den technischen Bereich, als auch den architekturgeschichtlichen und kunsthistorischen Bereich.
Übergeordnete Behörde ist der Hochsauerlandkreis als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Denkmalbehörde.
Die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband (hier: LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen). Die Mitwirkung des Landschaftsverbandes hat zum Ziel, eine gewisse Vereinheitlichung der Praxis zu fördern und den, aufgrund der historischen Entwicklung bei den Landschaftsverbänden vorhandenen Sachverstand in die Entscheidungen und Maßnahmen mit einfließen zu lassen.
Aufgabenschwerpunkte
Der Denkmalschutz umfasst die Aufgaben der Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen. Auch das Führen einer Denkmalliste, welche fortzuschreiben ist, gehört hierzu. Die Denkmalliste kann bei der Unteren Denkmalbehörde eingesehen werden.
Die Denkmalpflege beinhaltet im Allgemeinen alle Vorgänge die dem Erhalt der Denkmäler dienen. Insbesondere gehören hierzu die Erteilung von Erlaubnissen (Antrag, 0,12 MB) bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Erteilung von Steuerbescheinigungen (Antrag, 0,13 MB) und Stellungnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung. Einen großen wichtigen Teil nimmt die Beratung und Betreuung der Denkmaleigentümer/innen und Denkmalnutzer/innen ein.
Darüber hinaus ist es auch ihre Aufgabe die Projekte zu publizieren und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hierzu zählt auch die im Dezember 2009 zum ersten Mal in Arnsberg von Kindern gespielte Denkmalrallye. Es handelt sich um eine Kinderrallye die sich mit dem historischen Erbe der Altstadt befasst. Hierbei soll das Stadtgebiet von den Kindern als Spielraum genutzt werden, um scheinbare Schwellen abzubauen und Denkmale als selbstverständliches anzusehen. Innerhalb der spielerischen Auseinandersetzung mit den Denkmälern der Stadt können unterschiedlichste Erfahrungen und Erlebnisse im Team ausgetauscht werden. Das Projekt will vor allem Kinder für die Vielfalt ihrer gebauten Lebenswelt sensibilisieren und ihnen den Blick für den kulturellen Reichtum ihrer Stadt öffnen. Denn Kultur ist nicht Luxus, sondern notwendig. Um Kunst und Kultur zu bewahren, ist es unsere Aufgabe die Kinder hierfür zu begeistern. Damit sie diese in Zukunft nicht nur mitgestalten, sondern hierfür auch Verantwortung übernehmen. Die Denkmal-Rallye kann von Schulen, zum Kindergeburtstag, als Ferienspiel, von Kinderfreizeitgruppen usw. ausgeliehen und natürlich gespielt werden. Es wird ein Materialkoffer zusammengestellt dessen Inhalt die Denkmalrallye, Stifte, Urkunden und Buttons umfasst.
Unterschutzstellungsverfahren
Um zum Beispiel ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, muss ein förmliches Unterschutzstellungsverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren erfolgt entweder direkt von der Unteren Denkmalbehörde oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Arnsberg im Benehmen mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen. Sollte der Denkmalwert festgestellt werden, erfolgt die Eintragung in die Denkmalliste. Über diese Eintragung wird dem Eigentümer dann ein Bescheid erteilt.
Steuerliche Vergünstigungen/Förderung
Im Rahmen der Denkmalpflege können Denkmaleigentümer mit steuerlichen Vergünstigungen (6,33 MB) zum Ausgleich der teilweise als Belastung empfundenen Denkmaleigenschaft gefördert werden. Die Untere Denkmalbehörde stellt hierfür auf Antrag (0,13 MB) eine Steuerbescheinigung aus. Voraussetzung ist nicht nur die denkmalrechtliche Erlaubnis sondern insbesondere, dass alle zu erfolgenden Maßnahmen am Denkmal mit der Unteren Denkmalbehörde - vor Beginn der Arbeiten - abgestimmt werden und zur sinnvollen Nutzung oder Erhaltung des Denkmals erforderlich sind.
Leistungen nach dem DSchG werden aus Mitteln des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbänden erbracht. Die Förderung der Pflege von Denkmälern setzt den Antrag des Eigentümers voraus. Aus dem DSchG lässt sich grundsätzlich kein Rechtsanspruch der Denkmaleigentümer auf Denkmalmittel herleiten. Die Bewilligungsbehörden entscheiden nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Tag des offenen Denkmals
Im Arnsberger Stadtgebiet findet, wie auch Europaweit, jedes Jahr am 2. Sonntag im September die „european heritage days" statt. Am Tag des offenen Denkmals öffnen denkmalgeschützte Gebäude ihre Türen. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich vor Ort den Führungen durch die Innenräume anschließen, den Vorträgen lauschen oder an Stadtführungen teilnehmen. Die Besichtigungen der Baudenkmale und die Teilnahme an Führungen sind in der Regel kostenlos.
Allgemeine Informationen, sowie die Möglichkeit sich direkt mit seinem Baudenkmal für den Tag des offenen Denkmals anzumelden, finden sie auf den Internetseiten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Für Anregungen und für Fragen rund um das Thema „Denkmal" stehen die Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde Ihnen gerne zur Verfügung.
Linkadressen zum Thema
Angebot für Kinder und Jugendliche
Arbeitsgemeinschaften historische Stadt- und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
Förderverein Bürgergärten e.V.
Landesinitiative StadtBauKultur NRW
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadt- und Landständearchiv Arnsberg
Unesco - World Heritage Center







