12.01.2012 10:18:29

Baumschutzsatzung

Baumfällung, Baumschutzverordnung, baumschutz, baum fällen
Patenschaften

Für das Arnsberger Stadtgebiet wurde keine Baumschutzsatzung erlassen.

Entsprechende Genehmigungen zur Fällung oder Rückschnitt von Bäumen sind daher nicht erforderlich.

Lediglich für Bäume, die als Naturdenkmal eingetragen sind, oder Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden, ist eine besondere Genehmigung einzuholen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Grünflächenmanagement.

Übersicht Arnsberger Grünflächen

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