Lärmschutz
Rasenmähen
Die Zuständigkeiten beim Lärmschutz richten sich nach deren Quellen:
Allgemeine Informationen:
Bauarbeiten, gewerbliche Verursacher (z.B. Firmen):
Bezirksregierung Arnsberg bzw.
Hochsauerlandkreis, Untere Umweltschutzbehörde
Gaststätten/Diskotheken:
Unter Gaststättenlärm versteht man Lärm, der durch technische Einrichtungen der Gaststätten, durch Musikdarbietungen in Gaststätten sowie durch das Verhalten von Gästen entsteht. Unzumutbare Lärmbelästigungen muß der Gastwirt verhindern. Beschwerden sind zu richten an den
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Kraftfahrzeuge, Verkehrslärm:
Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Es wird mit einem Bußgeld geahndet. Eine Ausnahme besteht für Taxen bei tieferen Temperaturen. Beschwerden nehmen die Polizeidienststellen entgegen. Lassen Sie Ihren Wagen häufiger stehen - Fahrradfahren ist leiser, umweltfreundlicher, sparsamer und oft bei Kurzstrecken schneller.
Verkehrslärm bei geplanten Straßen, Verkehrsberuhigung:
Straßenverkehrslärm:
Tierlärm:
Der Tierhalter muß erhebliche Lärmbelästigungen durch sein Tier verhindern.
Allgemeine Informationen:
Veranstaltungslärm:
Veranstaltungen an öffentlichen Wegen oder Plätzen, z.B. Platzkonzerte oder andere
Musikdarbietungen, müssen generell genehmigt werden:
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Gartengeräte:
Rasenmäher mit Elektro- oder Benzinmotor dürfen grundsätzlich nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.
Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen grundsätzlich nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
An Sonn- und Feiertagen dürfen diese Geräte ebenfalls nicht genutzt werden.
Diese Regelung bezieht sich auf u.a. auf reine, allgemeine und besondere Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete.
Achten Sie beim Kauf von Gartengeräten auf das Umweltzeichen. Es zeichnet besonders lärmarme Geräte aus.
Das Landesumweltministerium NRW stellt in einer kostenlosen Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm", die wesentlichen Informationen zusammen. Broschüre laden (PDF, 600 KB)







