07.03.2012 15:22:00

Immissionsschutz

Lärmschutz Geruchsimmissionen Ozon Feinstaub Smog

Von Immission wird gesprochen, wenn Luftverschmutzungen, Strahlen, Wärme, Lärm, Gerüche und ähnliches auf Menschen, Natur oder Gegenstände einwirken. Meßgröße ist die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft, bei Staub auch die Menge, die sich auf einer bestimmten Fläche pro Tag oder in einem anderen definierten Zeitraum niederschlägt.

Die Zuständigkeiten beim Immissionsschutz richten sich nach deren Quellen:

Allgemeinde Informationen:
Umweltbüro

Gaststätten-/Diskotekenlärm,
allg. ordnungsbehördliche Aufgaben:
Fachdienst Sicherheit und Ordnung 

Verkehrslärm:
Fachdienst Verkehr

Gewerbetriebe, Anlagenbezogene Aufgaben:
Bezirksregierung Arnsberg bzw.

Hochsauerlandkreis, Untere Umweltschutzbehörde

Gesundheitliche Aufgaben:
Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises

aktuelle Immissionswerte sind im Internet veröffentlicht:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz  NRW   (Hinweis: die nächste Messstation befindet sich in Soest)

Umweltbundesamt 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: