Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Falls Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können und
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- erwerbsunfähig
sind, dann besteht evtl.ein Anspruch auf diese Leistungen.
Leistungen
Es wird ein Bedarf ermittelt, der sich zusammen setzt aus Regelleistungen, angemessenen Unterkunftskosten und angemessenen Heizkosten sowie Mehrbedarfszuschlägen (z.B. bei allein Erziehenden oder bei kostenaufwändiger Ernährung). Hiervon werden die eigenen Einkünfte abgezogen. Sind sie höher als der errechnete Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung. Sind sie niedriger als der Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Ferner wir dann noch geprüft, ob nicht ausreichend verwertbares Vermögen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts vorhanden ist. Bei der Berechnung werden Freibeträge berücksichtigt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite: www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung.html
Anträge
erhalten Sie in der Infostelle des JobCenter, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg.
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag liegt eine Unterlagenanforderung bei.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)







