07.03.2012 15:20:14

Geburt anmelden

Nachwuchs, Geburtenanmeldung
Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der Eltern.

Die meisten Arnsberger Babys kommen im Karolinen-Hospital zur Welt.

Dort müssen Sie nach der Geburt Ihr Kind in der Aufnahme anmelden. Sind die Eltern verheiratet oder haben Sie das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben. In den anderen Fällen reicht die Unterschrift der Mutter.

Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt bei uns anmelden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war.

Kosten

Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für:

>die Agentur für Arbeit (Familienkasse) - zur Beantragung von Kindergeld
>die Kreisverwaltung - zur Beantragung von Elterngeld
>die Krankenkasse - zur Beantragung von Mutterschaftshilfe
>religiöse Zwecke - für eine Taufe

Die Ausstellung von Geburtsurkunden (Urkunde für das Stammbuch, Internationale Urkunde) ist gebührenpflichtig.

1. Geburtsurkunde                               10,00 Euro
jede weitere Urkunde                            5,00 Euro

Internationale Urkunde                        10,00 Euro
jede weitere Internationale Urkunde     5,00 Euro

Die Gebühr für
eine Bescheinigung für die Zurückstellung der Beurkundung einer Geburt beträgt 10,00 Euro.

Notwendige Unterlagen

Um die Geburt zu Beurkunden benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Verheiratete Eltern

Eheschließung vor dem 01.01.2009 Familienbuchabschrift
Eheschließung nach dem 01.01.2009 Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Eltern
oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Eheschließung im Ausland Heiratsurkunde und Geburtsurkunde mit Übersetzung
durch einen zugelassenen Übersetzer oder
internationale Heirats- und Geburtsurkunden
Kopien der Personalausweise
oder Reisepässe

Nicht verheiratete Eltern

Bei ledigen Müttern:
  • Geburtsurkunde der Mutter (ggf. mit Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer oder internationale Geburtsurkunde)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Bei geschiedenen Müttern:
  • Eheurkunde (ggf. Übersetzung oder Internationale Urkunde)
  • Scheidungsurteil (ggf. Übersetzung oder bei EU-Scheidungen die Bescheinigung gem. Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen der EG Eheverordnung)

Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
  • Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgeerklärung
  • Geburtsurkunde des Vaters (ggf. mit Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer oder internationale Geburtsurkunde)
  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters

Hat ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit, muss die Vaterschaftsanerkennung vor der Beurkundung zur Prüfung des Auslandsrecht der Standesamtsaufsicht beim Hochsauerlandkreis vorgelegt werden. Die Vorlage erfolgt durch das Standesamt.

Zusätzlich bei Spätaussiedlern

  • Vertriebenenausweis
  • Spätaussiedlerbescheinigung  Registrierschein
  • Bescheinigung über die Namensänderung gem. § 94 Bundesvertriebenengesetz, oder Angleichungserklärung nach Art 47 EGBGB


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