Geburt anmelden
Die meisten Arnsberger Babys kommen im Karolinen-Hospital zur Welt.
Dort müssen Sie nach der Geburt Ihr Kind in der Aufnahme anmelden. Sind die Eltern verheiratet oder haben Sie das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben. In den anderen Fällen reicht die Unterschrift der Mutter.
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt bei uns anmelden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war.
Kosten
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für:
>die Agentur für Arbeit (Familienkasse) - zur Beantragung von Kindergeld
>die Kreisverwaltung - zur Beantragung von Elterngeld
>die Krankenkasse - zur Beantragung von Mutterschaftshilfe
>religiöse Zwecke - für eine Taufe
Die Ausstellung von Geburtsurkunden (Urkunde für das Stammbuch, Internationale Urkunde) ist gebührenpflichtig.
1. Geburtsurkunde 10,00 Euro
jede weitere Urkunde 5,00 Euro
Internationale Urkunde 10,00 Euro
jede weitere Internationale Urkunde 5,00 Euro
Die Gebühr für
eine Bescheinigung für die Zurückstellung der Beurkundung einer Geburt beträgt 10,00 Euro.
Notwendige Unterlagen
Um die Geburt zu Beurkunden benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Verheiratete Eltern
| Eheschließung vor dem 01.01.2009 | Familienbuchabschrift |
| Eheschließung nach dem 01.01.2009 | Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Eltern oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister |
| Eheschließung im Ausland | Heiratsurkunde und Geburtsurkunde mit Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer oder internationale Heirats- und Geburtsurkunden |
| Kopien der Personalausweise oder Reisepässe |
Nicht verheiratete Eltern
Bei ledigen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter (ggf. mit Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer oder internationale Geburtsurkunde)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Bei geschiedenen Müttern:
- Eheurkunde (ggf. Übersetzung oder Internationale Urkunde)
- Scheidungsurteil (ggf. Übersetzung oder bei EU-Scheidungen die Bescheinigung gem. Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen der EG Eheverordnung)
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde des Vaters (ggf. mit Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer oder internationale Geburtsurkunde)
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
Hat ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit, muss die Vaterschaftsanerkennung vor der Beurkundung zur Prüfung des Auslandsrecht der Standesamtsaufsicht beim Hochsauerlandkreis vorgelegt werden. Die Vorlage erfolgt durch das Standesamt.
Zusätzlich bei Spätaussiedlern
- Vertriebenenausweis
- Spätaussiedlerbescheinigung Registrierschein
- Bescheinigung über die Namensänderung gem. § 94 Bundesvertriebenengesetz, oder Angleichungserklärung nach Art 47 EGBGB
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes und zur Veröffentlichung (PDF)
Dateigröße: 71,2 Kilobytes







