Parkausweise
Bewohnerparkausweis
Einen Bewohnerparkausweis können Sie in den Stadtbüros beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur für ein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen (siehe unten) wird der Bewohnerparkausweis umgehend in den Stadtbüros ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren sofort zu entrichten sind.
Ab dem 09.05.2011 wird in Neheim das neue Parkraumkonzept umgesetzt. Damit ändern sich auch die Bewohnerparkausweise. Wichtig zu wissen: Die alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit! Weitere Informationen zum neuen Parkraumkonzept erhalten sie hier.
Gegen Aufpreis erhalten Sie in den Stadtbüros passende Plastikhüllen für den Anwohnerparkausweis.
Ausnahmegenehmigung für Handwerk und Handel in Bewohnerparkbereichen
Die Inhaber von Handwerks- und Einzelhandelsgeschäften, die in Bewohnerparkbereichen ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner sind und auch über keinen eigenen Stellplatz verfügen, sind häufig für Ihre Berufsausübung auf einen Parkplatz für ihr Fahrzeug in der Nähe des Betriebes angewiesen. Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, kann für Geschäftsinhaber, bzw. den Geschäftsbetrieb ein Parkausweis im Bewohnerbereich erteilt werden.
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe können für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-Ausnahmegenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Kosten
Bewohnerparkausweis
Die Gebühren liegen zwischen 22,00 Euro und 77,00 Euro je nachdem, ob Sie den Ausweis für ein oder drei Jahre beantragen und in welchem Bereich Sie wohnen. Bitte fragen Sie uns nach der genauen Gebühr.
Plastikhülle für den Bewohnerparkausweis
einfache Plastikhülle: 0,50 Euro
Plastikhülle mit Saugnapf: 1,50 Euro
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro
Befahren von Fußgängerzonen
Die Gebühren liegen zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nachdem für wie lange Sie die Ausnahmegenehmigung benötigen. Bitte fragen Sie uns nach der genauen Gebühr.
Notwendige Unterlagen
Bewohnerparkausweis
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Gewerbebetrieb im Anwohnerparkbereich (z.B. Gewerbeanmeldung)
- evtl. Fahrzeugschein
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
- Personalausweis oder Reisepass
- Eine schriftliche Erklärung des Vermieters, dass tatsächlich über eine o.g. Stellmöglichkeit verfügt wird.
Handwerkerparkausweis
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein








