Meldeangelegenheiten
Die im Zusammenhang mit der Regelung Ihrer Meldeangelegenheiten erforderlichen Vordrucke erhalten Sie in den Stadtbüros der Stadt Arnsberg. Des weiteren haben Sie die Möglichkeit, die Vordrucke von dieser Seite aus aufzurufen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Meldegesetz verpflichtet sind den Wohnsitzwechsel (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) innerhalb einer Woche in den Stadtbüros anzuzeigen.
Anmeldung Hauptwohnsitz
Für die Anmeldung in Arnsberg wird das ausgefüllte und vom Meldepflichtigen unterschriebene Anmeldeformular benötigt. Beim Zuzug einer Familie reicht die Unterschrift eines Meldepflichtigen aus.
Anmeldung Nebenwohnsitz / Zweitwohnsitz
Der Wohnsitz eines Menschen ist gewöhnlich auch sein Hauptwohnsitz. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Wohnsitze zu nehmen. Die weiteren Wohnsitze werden dann als Zweitwohnsitz/Nebenwohnsitz angemeldet. Für die Anmeldung in Arnsberg wird das ausgefüllte und vom Meldepflichtigen unterschriebene Anmeldeformular benötigt.
Eine Zweitwohnsitz-Steuer wird in der Stadt Arnsberg derzeit nicht erhoben.
Ummeldung
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Arnsberg ist eine Ummeldung erforderlich. Da es kein gesondertes Ummeldeformular mehr gibt, ist das Anmeldeformular auszufüllen und vom Meldepflichtigen zu unterschreiben.
Abmeldung
Eine Abmeldung in Arnsberg ist nur noch dann erforderlich, wenn der Wegzug in das Ausland erfolgt. Für die Abmeldung muss das Abmeldeformular ausgefüllt und vom Meldepflichtigen unterschrieben vorgelegt werden.
Kosten
gebührenfrei
Notwendige Unterlagen
Anmeldung:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- bei Kindern den Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass und/oder eine Abstammungsurkunde
- Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben
Ummeldung:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben
Abmeldung:
- Abmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben
Rechtsgrundlagen
Meldegesetz








