Gewerbezentralregisterauskunft
Der Antrag kann in einem der Stadtbüros gestellt werden, wenn Sie in Arnsberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, oder Ihr Firmensitz in Arnsberg ist.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich in Bonn ausgestellt.
Es dauert ca. 10-14 Tage, bis die Auskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn vorliegt.
Eine natürliche Person bzw. der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (z.B. Gesellschaft oder eine eingetragene Firma) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Falls die Auskunft direkt an eine Behörde erteilt werden soll, benötigen wir die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen).Kosten
Gewerbezentralregisterauskunft 13,00 Euro
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Auskunft über eine juristische Person: Angaben zu Rechtsform, Handelsregisternummer und Registergericht







