Fundbüro
Die Stadtbüros nehmen Fundsachen auf und verwahren die Fundgegenstände, bis sich der Besitzer meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Wer einen Gegenstand findet ist gesetzlich verpflichtet, den Fund anzuzeigen.
- Größere Fundsachen wie z.B. Fahrräder oder Mopeds werden durch den Fachdienst "Technische Dienste" abgeholt.
- Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum).
- Für die Aufbewahrung wird je nach Wert der Fundsache eine geringe Gebühr erhoben.
- Der Finder kann vom Besitzer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.
Fundtiere werden durch den Fachdienst "Technische Dienste" abgeholt und anschließend in einem Tierheim untergebracht.
Beachten Sie auch unsere Onlineversteigerung: www.auktion-arnsberg.de
Kosten
- Verwaltungsgebühr bei Aushändigung an den Verlierer oder bei Findereigentum (richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache)
- Transportpauschale in Höhe von 25 Euro für die Abholung der Fundsache durch die Technischen Dienste beim Finder (wird nur bei erfolgtem Findereigentum berechnet)
- Sicherstellung eines Fundtieres: 20 Euro
- Aufbewahrung eines Fundtieres: 12 Euro/Tag








