21.12.2011 16:53:46

Fundbüro

Auktion der Fundsachen, Fundsachenversteigerung, Fundwesen, Gefunden, Online-Auktion, Verloren, fundsachen nachfragen

Die Stadtbüros nehmen Fundsachen auf und verwahren die Fundgegenstände, bis sich der Besitzer meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Wer einen Gegenstand findet ist gesetzlich verpflichtet, den Fund anzuzeigen.

  • Größere Fundsachen wie z.B. Fahrräder oder Mopeds werden durch den Fachdienst "Technische Dienste" abgeholt.
  • Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum).
  • Für die Aufbewahrung wird je nach Wert der Fundsache eine geringe Gebühr erhoben.
  • Der Finder kann vom Besitzer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.

Fundtiere werden durch den Fachdienst "Technische Dienste" abgeholt und anschließend in einem Tierheim untergebracht.

Beachten Sie auch unsere Onlineversteigerung: www.auktion-arnsberg.de

Kosten

  • Verwaltungsgebühr bei Aushändigung an den Verlierer oder bei Findereigentum (richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache)
  • Transportpauschale in Höhe von 25 Euro für die Abholung der Fundsache durch die Technischen Dienste beim Finder (wird nur bei erfolgtem Findereigentum berechnet)
  • Sicherstellung eines Fundtieres: 20 Euro
  • Aufbewahrung eines Fundtieres: 12 Euro/Tag

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