Änderung Erhebungsvordruck für Baugenehmigung

Für Baugenehmigungen/Genehmigungsfreistellungen ab Januar 2012 kann ausschließlich der neue Erhebungsbogen „Statistik der Baugenehmigungen" verwendet werden!

Die Information und Technik NRW (IT.NRW) als zuständiges statistisches Landesamt informiert über die anstehenden Veränderungen in der Bautätigkeitenstatistik.

Der Gesetzgeber hat am 12.04.2011 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Färderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) (BGBl. I S. 619) beschlossen. Das EAG EE regelt in Artikel 5a die Änderung von § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG). Die Novellierung des HBauStatG tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

Für die amtliche Bautätigkeitsstatistik bedeutet dies, dass der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen mit Wirkung zum 01. Januar 2012 um Merkmale zu:

  • Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehenen Energie,
  • Anlagen zur Lüftung,
  • Anlagen zur Kühlung sowie
  • Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
 
erweitert wird. Um bei unplausiblen oder fehlenden Angaben zielgerichtete und effiziente Rückfragen stellen zu können, erfolgt zusätzlich eine Abfrage zu Kontaktmöglichkeiten der PlanverfasserInnen.

Darüber hinaus wurde auch der Erhebungsbogen für die Statistik der Baufertigstellungen überarbeitet. Ab Januar 2012 ist durch Ankreuzkästchen anzugeben, ob sich seit Einreichung des Erhebungsbogens für Baugenehmigungen relevante Änderungen ergeben haben („Tekturen"). Falls ja, sind diese zu beschreiben.

Die Erweiterung des Merkmalskataloges macht es erforderlich, den bisherigen Erhebungsbogen ab dem 01. Januar 2012 für nichtig zu erklären.

Die Printversion des neuen Erhebungsbogen bedarf einer ausführlichen Anpassung, da der erweiterte Merkmalskatalog nunmehr zwei DIN A4-Seiten veranschlagt. Um dennoch ein Durchschlagverfahren (Aktenexemplar) zu ermöglichen, wird ein gefalztes DIN A3-Format der Baugenehmigung bereitgestellt. Der Durchschlag für die Baufertigstellung erfolgt wie gewohnt im DIN A4-Format.

In einem Informationsblatt der IT.NRW werden die konkreten Merkmalsänderungen übersichtlich zusammengefasst.
 

Für Rückfragen/Bestellungen und weitere Informationen steht Ihnen IT.NRW - Sachgebiet Bautätigkeit - unter Tel.: 0211 9449-4664, Fax: 0211 9449-4658 oder E-Mail: bautaetigkeit@it.nrw.de gern zur Verfügung.

Zum neuen Erhebungsbogen kommen Sie hier