Hausakteneinsicht
Wer darf Akteneinsicht nehmen?
- der jeweilige Eigentümer
- eine durch den Eigentümer bevollmächtigte Person
Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich!
Kosten:
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Arnsberg
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis und ggfls. Vollmacht des Eigentümers







