Gartenabfälle
Wie im Wald sollte das abgefallene Laub unter Bäumen und Sträuchern liegenbleiben, allerdings nicht auf dem Rasen und auf Straßen und Gehwegen. Kleinere Mengen Laub können kompostiert werden, insbesondere wenn es vorher durch einen Rasenmäher zerkleinert wurde. Größere Laubmengen können als Laubkompost angelegt werden. Das Laub wird in Mieten aufgeschichtet und mit einer dicken Schicht Erde abgedeckt. Diese Laubhaufen bieten vielen Tierarten im Winter Unterschlupfmöglichkeiten. Im Frühjahr werden die angerotteten Blätter mit stickstoffreichen Materialien (z.B. Rasenschnitt) gemischt und auf den normalen Kompost gegeben.
Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt grundsätzlich eine illegale Abfallbeseitigung dar und ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich und müssen frühzeitig angezeigt werden. Die Voraussetzungen sind in einer Allgemeinverfügung des Hochsauerlandkreises geregelt.
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