Elektronikschrott

technische dienste

Nach dem Elektrogesetz vom 24. März 2006 müssen alle alten Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Dazu gehören:

  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler)
  • Kühlgeräte (z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte)
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Computer, Fernseher, Drucker, Telefone)
  • Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)
  • Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Bügeleisen, Rasenmäher)

Die Entsorgung erfolgt über den Wertstoffbringhof. Sie können:

  • Ihre Geräte direkt und kostenfrei am Wertstoffbringhof abgeben oder
  • die Abholung der Geräte ONLINE, telefonisch oder schriftlich beantragen. Melden Sie die Abholung bitte frühzeitig an! Für die Abholung wird eine Abholgebühr in Höhe von 15 € je Gerät erhoben.

     

    Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!

    Gebühren:

    15 € je Gerät bei Abholung