Elektronikschrott
Nach dem Elektrogesetz vom 24. März 2006 müssen alle alten Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Dazu gehören:
- Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler)
- Kühlgeräte (z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte)
- Informations- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Computer, Fernseher, Drucker, Telefone)
- Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)
- Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Bügeleisen, Rasenmäher)
Die Entsorgung erfolgt über den Wertstoffbringhof. Sie können:
- Ihre Geräte direkt und kostenfrei am Wertstoffbringhof abgeben oder
- die Abholung der Geräte ONLINE, telefonisch oder schriftlich beantragen. Melden Sie die Abholung bitte frühzeitig an! Für die Abholung wird eine Abholgebühr in Höhe von 15 € je Gerät erhoben.
Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!Gebühren:
15 € je Gerät bei Abholung







