Abfalleimer

technische dienste
  • Änderung und Bestellung von Restabfallbehältern
  • Abfallgebühren

Wichtig

Neubestellungen und Änderungen von Restabfallbehältern dürfen nur vom Grundstückseigentümer oder von einer beauftragten Person mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden.

Für die Abfallentsorgung werden Vorauszahlungen erhoben. Hierbei wird die Anzahl der tatsächlichen Leerungen der Restabfallbehälter zugrunde gelegt.

Bei Neuanschlüssen werden die Vorauszahlungen auf der Basis von 16 Leerungen berechnet. Sofern der Neuanschluss im Laufe des Jahres erfolgt, wird eine anteilige Zahl von Leerungen festgesetzt.

Eine Verringerung der Vorausleistung bei entsprechend niedriger Zahl an Leerungen kann ab dem 30.06. des Folgejahres beim Fachdienst Steuerwesen beantragt werden.

Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!

 

Notwendige Unterlagen: 

  • Die Einheitswert-Nummer des Grundstücks (diese finden Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid).
  • Die Nummer Ihres bisherigen Abfallbehälters, wenn Sie den Behälter tauschen oder abgeben möchten. Sie befindet sich an der Vorderseite der Behälter-Schürze. Die Nummer steht auf einem weißen Aufkleber oder in weißer Schrift auf dem Behälter.

Rechtliche Grundlagen:

 

Gebühren: 

 

Grundgebühren ab 01.01.2002:

  • 120 l-Behälter: 68,64 €
  • 240 l-Behälter:112,10 €

zuzüglich Gebühr je Leerung:

  • 120 l-Behälter: 7,18 €
  • 240 l-Behälter: 14,36 €

Hinweis: Pro Jahr sind mindestens sechs Leerungen Pflicht.


1100 l-Behälter:

  • 1.637, 23 € bei 14-tägiger Leerung
  • 3.274, 46 € bei einmal wöchentlicher Leerung
  • 6.548, 92 € bei zweimal wöchentlicher Leerung.

Gebühr bei vorübergehender Abmeldung von Restabfallbehältern:

Für die erneute Anmeldung eines vorübergehend abgemeldeten Abfallbehälters wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben, sofern die erneute Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Abmeldung erfolgt oder wegen einer Unterschreitung des Mindestbehältervolumens (Nichteinhaltung des Richtwertes von 20 l je Bewohner und Woche) hätte erfolgen müssen.

Mögliche Ermäßigung/Billigkeitsregelung:

Es besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung auf die Grundgebühr für den 120 l-Behälter zu erhalten. Auf Antrag des Grundstückseigentümers wird die Grundgebühr ermäßigt, wenn das Grundstück während des Vorjahres nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Anzahl der Leerungen bei einer Person sechs und bei zwei Personen zwölf Leerungen nicht überschritten wurde. Die Ermäßigung beträgt in solchen Fällen für eine Person 60 % und für zwei Personen 30 % der Grundgebühr. Ein entsprechender Antrag muss spätestens zum 30.06. des Folgejahres (Ausschlußfrist) rückwirkend für das Vorjahr beim Fachdienst Steuerwesen oder in einem der Stadtbüros gestellt werden.