Abfallbehälter / Gebühren

technische dienste
  • Änderung und Bestellung von Restabfallbehältern
  • Abfallsäcke
  • Abfallgebühren

Wichtig:

Neubestellungen und Änderungen von Restabfallbehältern dürfen nur vom Grundstückseigentümer oder von einer beauftragten Person mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden. Für die Abfallentsorgung werden Vorauszahlungen erhoben. Hierbei wird die Anzahl der tatsächlichen Leerungen der Restabfallbehälter zugrunde gelegt. Bei Neuanschlüssen werden die Vorauszahlungen auf der Basis von 16 Leerungen berechnet. Sofern der Neuanschluss im Laufe des Jahres erfolgt, wird eine anteilige Zahl von Leerungen festgesetzt. Eine Verringerung der Vorausleistung bei entsprechend niedriger Zahl an Leerungen kann ab dem 30.06. des Folgejahres beim Fachdienst Steuerwesen beantragt werden.

Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!

Notwendige Unterlagen: 

  • Die Einheitswert-Nummer des Grundstücks (diese finden Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid).
  • Die Nummer Ihres bisherigen Abfallbehälters, wenn Sie den Behälter tauschen oder abgeben möchten. Sie befindet sich an der Vorderseite der Behälter-Schürze. Die Nummer steht auf einem weißen Aufkleber oder in weißer Schrift auf dem Behälter.

Rechtliche Grundlagen:

Abfallsäcke

Restabfallsäcke

Wenn einmal der Restabfallbehälter nicht ausreicht, können Sie gegen eine Gebühr von 5,50 € in den Stadtbüros Restabfallsäcke erhalten. Die Restabfallsäcke können am Abfuhrtag neben dem Restabfallbehälter abgestellt werden.

Gelbe Wertstoffsäcke

Die gelben Säcke müssen am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an den Straßenrand / Bordstein gestellt werden. Die Abfuhr erfolgt bis in die Abendstunden.

  • Die Gelben Säcke müssen auf öffentlichen Wegen bereitgestellt werden. Privatwege werden nicht angefahren.
  • Die Verteilung der gelben Wertstoffsäcke für den gesamten Jahresbedarf an alle Haushalte führt die von dem Dualen System Deutschland beauftragte Firma Stratmann GmbH & Co. einmal im Jahr durch. Privathaushalte erhalten in den Stadtbüros Gelbe Säcke für den zusätzlichen Bedarf. Ansprechpartner für gewerbliche Betriebe (z.B. Einzelhandel, Arztpraxen) ist die Firma Remondis Olpe GmbH.

Firma Remondis Olpe GmbH
Betriebsstätte Sundern
Lockweg 52
59846 Sundern
Tel. 02933/ 90974-0
Fax 02933/ 90974-18
E-Mail: olpe@remondis.de
Internet: www.remondis.de

Was gehört in den Gelben Sack?
Alle Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. Dosen, Getränke- u. Milchkartons, Folien und Beutel, Plastikbecher z.B.: Joghurt, Käse, Sahne; Plastikflaschen z.B.: Körperpflege- u. Reinigungsmittel; Styroporverpackungen. Verpackungen bitte sauber und ohne Inhaltsreste in die Sammlung geben. Spülen ist nicht notwendig!

Was gehört nicht in den Gelben Sack?
Gebrauchsgüter ohne Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt. Bitte die dafür vorgesehenen Entsorgungssysteme benutzen.

Tip: Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung haben Sie bereits mit dem Kaufpreis des Produkts bezahlt. Wer die Verpackung in die graue Tonne wirft, zahlt also nicht nur beim Kauf, sondern auch noch bei den Abfallgebühren.

Für dieses Produkt geben wir eine Zeitgarantie!

 

Gebühren: 

Grundgebühren ab 01.01.2010:

  • 120 l-Behälter:  72,98 €
  • 240 l-Behälter:119,43 €

zuzüglich Gebühr je Leerung:

  • 120 l-Behälter:   7,80 €
  • 240 l-Behälter: 15,61 €

Hinweis: Pro Jahr sind mindestens sechs Leerungen Pflicht.


1100 l-Behälter: Private Haushalte

  • 1.681, 73 € bei 14-tägiger Leerung
  • 3.363, 46 € bei einmal wöchentlicher Leerung
  • 6.726, 92 € bei zweimal wöchentlicher Leerung.

1100 l-Behälter: Gewerbetreibende

  • 1.506, 58€ bei 14-tägiger Leerung
  • 3.013, 16€ bei einmal wöchentlicher Leerung
  • 6.026, 32€ bei zweimal wöchentlicher Leerung.

Jede zusätzliche Leerung außerhalb des gewählten Abfuhrturnus ist mit 60,00 Euro gebührenpflichtig.

Die Gebühr für die Behälterauslieferung, - abholung und -tausch beträgt 15,00 Euro je Anfahrt. Die Erstausstattung von Neubauten mit Abfallbehältern ist gebührenfrei.

 

Mögliche Ermäßigung/Billigkeitsregelung:

Es besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung auf die Grundgebühr für den 120 l-Behälter zu erhalten. Auf Antrag des Grundstückseigentümers wird die Grundgebühr ermäßigt, wenn das Grundstück während des Vorjahres nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Anzahl der Leerungen bei einer Person sechs und bei zwei Personen zwölf Leerungen nicht überschritten wurde. Die Ermäßigung beträgt in solchen Fällen für eine Person 60 % und für zwei Personen 30 % der Grundgebühr. Ein entsprechender Antrag muss spätestens zum 30.06. des Folgejahres (Ausschlußfrist) rückwirkend für das Vorjahr beim Fachdienst Steuerwesen oder in einem der Stadtbüros gestellt werden.